"In dir muss brennen was du in anderen entzünden willst." -- Augustinus
Denn wir unterstützen Sie gerne!
Hygieneberatungen vor Ort
Haben Sie alle gesetzlichen Vorgaben und die der guten Hygiene Praxis bedacht,
und was lässt sich noch optimieren?
Beratungen zu EU-Zulassung
Worauf müssen Sie achten?
Beratung zur Erstellung eines Allergenmanagementsystems
Ab dem 13. Dezember 2014 wird es Pflicht sein, auch bei loser Abgabe von Lebensmitteln die sogenannten 14
Hauptallergene auf Ihrem Speisenplan, Aushang oder der Speisenkarte zu kennzeichnen. Gesetzliche
Grundlage dafür ist die Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EG) 1169/2011). Um die allergene
Gefahr zu beherrschen, sollte diese im HACCP-Konzept erfasst und die zugehörigen Massnahmen in einem
Allergenmanagementsystem erarbeitet und festgehalten werden.
Hier – unter dem Topthema „Lebensmittel: Allergenkennzeichung“ – finden Sie weitere Details.